Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung im Programm 151).
Der Zuschuss wird gewährt
Ihre Vorteile
Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten.
Wer kann Anträge stellen
Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW.
Nicht gefördert werden
Maßnahmen
Wenn Sie zum KfW-Effizienzhaus sanieren, fördert das Zuschussprogramm 430 alle energetischen Maßnahmen, die zum angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 werden folgende Niveaus gefördert:
Das angestrebte energetische Niveau sowei die geplanten Maßnahmen sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt, wenn nach Abschluss des Sanierungsvorhabens das geförderte KfW-Effizienzhaus-Niveau sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Für ein KfW-Effizienzhaus 55 ist darüber hinaus eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
Für ein KfW-Effizienzhaus 70, 85, 100 und 115 wird eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen.
Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten.
Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern deren Summe 10% der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Kombination mit Baubegleitung:
Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie bei Durchführung von Einzelmaßnamen ein Zuschuss direkt bei der KfW beantragt werden. Programmnummer 431.
Nicht möglich ist die Kombination
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" oder im KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de und www.kfw.de.
Für Arbeiten zur Barrierereduzierung empfehlen wir die Programme 155 oder 455. Für alle anderen Arbeiten steht das Programm 141 zur Verfügung.
Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz
Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt´s für Sie vom Staat. Die KfW gewährt im Programm 430 einen Zuschuss: Die Zuschusshöhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr Wohneigentum erzielt.
Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Durchführung von Einzelmaßnahmen können die folgenden Investitionszuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Beim Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden /Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der erwerbendenWohneinheiten laut Kaufvertrag.
Übersicht der Zuschusshöhen
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Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung |
Ihr Zuschuss im Programm 430 |
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KfW-Effizienzhaus 115 |
10% Ihrer förderfähigen Kosten bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 100 |
12,50% Ihrer förderfähigen Kosten bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 85 |
15,0% Ihrer förderfähigen Kosten bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 70 |
17,5% Ihrer förderfähigen Kosten bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 55 |
20% Ihrer förderfähigen Kosten bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit |
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Einzelmaßnahmen |
7,5% Ihrer förderfähigen Kosten bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen ab 01.01.2012:
7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit,
Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Antragstellung:
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens dirket bei der KfW erfolgen. Planungs u. Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Lernen Sie uns im Rahmen einer informativen Vortragsveranstaltung zu den Themen rund ums Bauen, Sanieren, Energieberatung, Förderprogramme, Schimmelschäden etc. kennen. Hier finden Sie unsere aktuellen Vortragstermine:
Die Energieeinsparverordnung (ENEV) schreibt Bauherren
effiziente Anforderungen an Ihre Bauprojekte. Sie gilt für Wohn-
gebäude, Bürogebäude, Büro- und gewisse Betriebsgebäude und löst die ....mehr
Unterschiedliche Förderprogramme stehen zu Ihrer Verfügung. Hier erhalten Sie zu Ihrem jeweiligen Vorhaben einen Link zu den KFW-bzw. BAFA-Förderungen. .... mehr






