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Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung im Programm 151).

 

Der Zuschuss wird gewährt

  • für den Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen oder
  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht.

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum.

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten.

 

Wer kann Anträge stellen

 

  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer.

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW.

 

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.



 

Maßnahmen

Wenn Sie zum KfW-Effizienzhaus sanieren, fördert das Zuschussprogramm 430 alle energetischen Maßnahmen, die zum angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 werden folgende Niveaus gefördert:

 

  • KFW-Effizienzhaus 55
  • KFW-Effizienzhaus 70
  • KFW-Effizienzhaus 85
  • KFW-Effizienzhaus 100
  • KFW-Effizienzhaus 115

Das angestrebte energetische Niveau sowei die geplanten Maßnahmen sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt, wenn nach Abschluss des Sanierungsvorhabens das geförderte KfW-Effizienzhaus-Niveau sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.

Für ein KfW-Effizienzhaus 55 ist darüber hinaus eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Für ein KfW-Effizienzhaus 70, 85, 100 und 115 wird  eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen.

 

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

 

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau der Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage

 

Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten. 

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern deren Summe 10% der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.



 

 

Kombination mit Baubegleitung:

Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie bei Durchführung von Einzelmaßnamen ein Zuschuss direkt bei der KfW beantragt werden. Programmnummer 431.

 

 

Nicht möglich ist die Kombination

  • Mit Krediten aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur ergänzenden finanzierung einer bereits mit dem Zuschuss geförderten Maßnahme.
  • Mit der Kreditvariante des Programms „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151/152) für dasselbe Vorhaben (Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen)
  • Mit einem Kredit im KfW Programm „Erneuerbare Energien“ im Rahmen des Marktanreizprogramms für dieselbe Heizungsanlage und
  • Im Falle der Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme: mit einem Zuschuss des BAFA für dieselbe Heizungsanlage
  • Mit einer steuerlichen Förderung gem. §35a Absatz 3 EstG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" oder im KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de und www.kfw.de.

 

Für Arbeiten zur Barrierereduzierung empfehlen wir die Programme 155 oder 455. Für alle anderen Arbeiten steht das Programm 141 zur Verfügung.

 



 

 

 

 

Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz

Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt´s für Sie vom Staat. Die KfW gewährt im Programm 430 einen Zuschuss: Die Zuschusshöhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr Wohneigentum erzielt.

Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Durchführung von Einzelmaßnahmen können die folgenden Investitionszuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Beim Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden /Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der erwerbendenWohneinheiten laut Kaufvertrag.

 

Übersicht der Zuschusshöhen

 

 

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)

Ihr Zuschuss im Programm 430

KfW-Effizienzhaus 115

10% Ihrer förderfähigen Kosten

bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 100

12,50% Ihrer förderfähigen Kosten

bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 85

15,0% Ihrer förderfähigen Kosten

bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 70

17,5% Ihrer förderfähigen Kosten

bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 55

20% Ihrer förderfähigen Kosten

bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen

7,5% Ihrer förderfähigen Kosten

bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit

 

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen ab 01.01.2012:

7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit,

Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

 

 

Antragstellung:

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens dirket bei der KfW erfolgen. Planungs u. Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

 

 



 

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