Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB

Sie möchten den aktuellen Marktwert (Verkehrswert) Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes erfahren?

Als Diplom-Sachverständige (DIA) sind wir zu sachlicher, gewissenhafter und neutraler Gutachtenerstellung gegenüber allen Beteiligten verpflichtet. Als Verkehrswert ermitteln wir nach §194 BauGB den Preis, der an einem Stichtag unter Berücksichtigung von rechtlichen Gegebenheiten, Beschaffenheit, Eigenschaften und Lage des Grundstücks/der Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.

Unsere verlässliche und objektive Einschätzung des Immobilienwertes bietet Ihnen die sichere Basis für selbstbewusstes Auftreten im Gespräch mit Kaufinteressenten, Banken oder Maklern oder als Entscheidungsgrundlage für weitere Handlungen und Investitionen.

Wir überprüfen auch Ihnen vorliegende Verkehrswertgutachten, leisten eine unabhängige und fachlich zertifizierte Beratung oder Stellungnahme – ganz individuell auf Ihren Fall/Ihre Immobilie zugeschnitten. Rufen Sie uns jetzt an, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Unsere Leistungen:

  • private Verkehrswertgutachten (Kauf, Verkauf, Vermögensfeststellung)
  • Gutachten für steuerliche Zwecke
  • Wertgutachten für Gerichte (Erbschaft, Mietstreitigkeiten, Scheidung)
  • Gutachten in Zwangsversteigerungsverfahren

Bewertung von:

  • unbebauten Grundstücken
  • bebauten Grundstücken
  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechten
Verkehrswertermittlung